Veraltetes Kästchen-Denken bei der Enquete-Kommission

Die Enquete-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft“ bloggt. Seit Dezember 2011 werden dort informative Texte zum Tätigkeitsbereich der Kommission beim Bundestag veröffentlicht. Heute kam ich endlich dazu, den Text Die Bürger, der Staat und das Internet: Das große ‘E’ der Politik zu lesen. Er enthält als Autoren-Information leider nur „Redaktion“.

Der wohltuend kurze Text definiert die Begriffe „E-Government“, „E-Demokratie“ und „E-Partizipation“. Studierende künftiger Generationen werden diesen Text dankbar nutzen, denn offizieller und seriöser als von der Kommission kann man nötige Definitionen nicht bekommen.

Ich las. Und stutzte. Denn in dem Text heißt es:

„Denn die Beziehung zwischen E-Demokratie, E-Government  und E-Partizipation entspricht derselben hierarchischen Abstufung wie auch Demokratie, Regierung und Bürgerbeteiligung.“

E-Government wird demnach als der „E“-Teil des Regierens, also der Exekutive, und als Unter-Kategorie der E-Demokratie beschrieben. Es ist vor allem binnenadministrativ fokussiert und oft an Verwaltungsmodernisierungsbemühungen angedockt. Die Definition bezieht sich direkt auf die mehr als zehn Jahre alte Defintion von E-Government der Speyerer Hochschule für Verwaltungswissenschaften. E-Partizipation sei wiederum die zweite Unter-Kategorie der E-Demokratie. E-Demokratie ist also das große Ganze – irgendwie. E-Government wird „top down“ verstanden. E-Partizipation für die Bürgerinnen und Bürger wird durch die „Regierung“ von oben herab gewährt.

Das ist alles nicht falsch. Nur ist es nicht mehr wirklich aktuell, finde ich. Ich habe meine Magisterarbeit 2004 abgegeben. Schon damals fanden sich diese Kategorien in meinem definitorischen Teil (S. 102 – 108). Nur gab es auch damals schon Hinweise, dass diese Ansätze nicht mehr ausreichen. „Veraltetes Kästchen-Denken bei der Enquete-Kommission“ weiterlesen

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