Veraltetes Kästchen-Denken bei der Enquete-Kommission

Die Enquete-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft“ bloggt. Seit Dezember 2011 werden dort informative Texte zum Tätigkeitsbereich der Kommission beim Bundestag veröffentlicht. Heute kam ich endlich dazu, den Text Die Bürger, der Staat und das Internet: Das große ‘E’ der Politik zu lesen. Er enthält als Autoren-Information leider nur „Redaktion“.

Der wohltuend kurze Text definiert die Begriffe „E-Government“, „E-Demokratie“ und „E-Partizipation“. Studierende künftiger Generationen werden diesen Text dankbar nutzen, denn offizieller und seriöser als von der Kommission kann man nötige Definitionen nicht bekommen.

Ich las. Und stutzte. Denn in dem Text heißt es:

„Denn die Beziehung zwischen E-Demokratie, E-Government  und E-Partizipation entspricht derselben hierarchischen Abstufung wie auch Demokratie, Regierung und Bürgerbeteiligung.“

E-Government wird demnach als der „E“-Teil des Regierens, also der Exekutive, und als Unter-Kategorie der E-Demokratie beschrieben. Es ist vor allem binnenadministrativ fokussiert und oft an Verwaltungsmodernisierungsbemühungen angedockt. Die Definition bezieht sich direkt auf die mehr als zehn Jahre alte Defintion von E-Government der Speyerer Hochschule für Verwaltungswissenschaften. E-Partizipation sei wiederum die zweite Unter-Kategorie der E-Demokratie. E-Demokratie ist also das große Ganze – irgendwie. E-Government wird „top down“ verstanden. E-Partizipation für die Bürgerinnen und Bürger wird durch die „Regierung“ von oben herab gewährt.

Das ist alles nicht falsch. Nur ist es nicht mehr wirklich aktuell, finde ich. Ich habe meine Magisterarbeit 2004 abgegeben. Schon damals fanden sich diese Kategorien in meinem definitorischen Teil (S. 102 – 108). Nur gab es auch damals schon Hinweise, dass diese Ansätze nicht mehr ausreichen.

Die Erfahrung zeigte damals – und zeigt heute umso mehr -, dass eine solche Betrachtungsweise nicht mehr zeitgemäß ist. Bürgerinnen und Bürger möchten umfassender informiert werden und sich punktuell mehr beteiligen. Der Konflikt um Stuttgart 21 wird sicherlich zum Sinnbild für diese Veränderungen werden. Weitere Beispiele sind die Verschärfung der Nichtraucherschutzbestimmungen in Bayern oder das Abwahlverfahren gegen den Duisburger Oberbürgermeister. Bürgerinnen und Bürger mischen sich ein und finden Wege, sich entscheidend in den politischen Diskurs einzubringen.

Bei all diesen Prozessen lassen sich „reale“ und „virtuelle“ Sphären kaum noch unterscheiden. Kampagnen werden im Netz gestartet und im „Real Life“ fortgesetzt oder umgekehrt. Auf jeden Fall haben sie Auswirkungen auf den etablierten Politikprozess und überspringen die herkömmlichen institutionellen Grenzen.

Parallel dazu zeigt sich, dass klassisches E-Government erstaunlich zögerlich vorankommt. Dabei laufen entsprechende Prozesse bereits seit über zehn Jahren. Die papierlose Verwaltung bleibt ein Traum. Transaktionen für die Bürgerinnen und Bürger beschränken sich oft noch auf die Reservierung von Wunschkennzeichen. Ansonsten finden die Bürger ausdruckbare PDF-Formulare. Auch Ratsinformationssysteme sind noch nicht sehr weit entwickelt. Schnittstellen zur Bürgerschaft sind darin unterentwickelt.

All dies war bereits Anfang und Mitte der 2000er Jahre bekannt und absehbar. Deshalb wiesen auch zu dieser Zeit bereits Autorinnen und Autoren darauf hin, dass die überkommene Trennung von Bürgern, Regierung und Beteiligung nicht mehr ausreichend sei und gerade durch die neuen digitalen Möglichkeiten überwunden werden könne.

Selbst die Speyerer Verwaltungshochschule ist sich bewusst, dass das System politischer Willensbildung und Entscheidungsfindung komplexer betrachtet werden muss. Deshalb wurde von Speyer auch eine Definition von E-Governance vorgelegt. Damit wird stärker das Zusammenwirken der verschiedenen gesellschaftlichen Sektoren betont.

Auch die Bertelsmann-Stiftung befasste sich bereits 2002 mit einer ausgewogenen Betrachtung von E-Government und nannte es Balanced E-Government. Administrative Effizienz lasse sich mit E-Government-Mitteln nur erreichen, wenn die Anbindung an die zivilgesellschaftliche Ebene gewährleistet werden, wird darin betont (vgl. u.a. S. 4 u. 7).

Denn viele Beispiele zeigen, dass Bürger, gesellschaftliche Gruppen und politische Akteure mit und im Internet bereits vieles erreichen und gestalten können. Will die Verwaltung nicht noch weiter abgehängt werden, muss sie sich diesen Akteuren stärker öffnen. Es wäre schön, wenn dies auch die Enquete-Kommission berücksichtigen würde. Denn sie beschäftigt sich auch mit der digitalen Gesellschaft. Diese ist eben nicht nur die Doppelung bestehender Strukturen in die virtuelle Ebene. Dass diese Ansicht ein Irrtum ist, zeigen unter anderem die Wahl- und Umfrageerfolge der Piratenpartei.

Ich selber hatte in meiner Studienabschlussarbeit vorgeschlagen (auf S. 107), E-Government als elektronisch unterstütztes Regieren, Verwalten und Beteiligen zu verstehen – und zwar in den Dimensionen Information, Kommunikation und Transaktion. Gerade bei der Kommunikation und noch mehr der Transaktion bleibt noch viel zu tun.

Veraltetes Kästchen-Denken bei der Enquete-Kommission